Informationen zum Winterdienst

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27. November 2023

Alle Jahre wieder …. 

Liebe Mitglieder und Mieter,

die Adventszeit und somit auch die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Daher möchten wir Sie hiermit über die Regelungen für den Winterdienst informieren:

Unsere Miet- und Nutzungsveträge enthalten die Vereinbarungen, dass jedes Mitglied und Mieter die Schneebeseitigung und das Streuen bei Glatteis durchzuführen hat. Die Genossenschaft stellt das entsprechende Equipment in den Häusern zur Verfügung.

Auch in den Objekten, in denen ein Unternehmen oder ein Hausmeister Winterdiensttätigkeiten im Rahmen der satzungsmäßigen Vorgaben der Stadt Köln ausführen, können wir Sie von dieser Pflicht leider nicht befreien. Sollte bei Ihnen – aus welchen Gründen auch immer – morgens oder auch tagsüber die Schnee- und Eisbeseitigung nicht durchgeführt worden sein, bitten wir selbst die Initiative zu ergreifen und den Winterdienst durchzuführen. Die Pflicht können wir Ihnen leider auch nicht absprechen, sollte es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Arbeiten durchzuführen. Wir bitten hier rechtzeitig für Vertretung zu sorgen und appelieren insbesondere an jüngere Hausbewohner, den Winterdienst zu übernehmen.

 

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